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Entsorgung von Präparaten

Fachgerechte Entsorgung von arsenbelasteten Präparaten

Arsenbelastete Präparate dürfen gemäss Gesetz nicht über den normalen Abfall entsorgt werden, sondern gelten als Sonderabfall. Wir haben uns eingerichtet, Präparate fachgerecht als Sonderabfall zu entsorgen und sind als solcher Betrieb gemeldet.
Da bei alten Präparaten von einer Belastung mit Arsen oder anderen Stoffen auszugehen ist, müssen solche Präparate grundsätzlich als Sonderabfall entsorgt werden. Präparate können zwar auf deren Belastung geprüft werden, die Messung ist aber teurer als die Entsorgung selber und lohnt sich bei kleineren Präparaten bis Fuchsgrösse nur, wenn deren Ergebnis entscheidet, ob ein Präparat erhalten oder entsorgt wird.

    Was wir machen:
  • Wir holen die Präparate bei Ihnen ab, und reinigen Standflächen Vitrinen etc. fachgerecht.
  • Wir beraten Sie bezüglich Entscheid, ob Präparate entsorgt oder behalten werden sollen oder prüfen, ob Ihr Entsorgungsentscheid richtig ist (falls gewünscht).
  • Bei uns im Betrieb werden unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen die Präparate von den Sockeln getrennt und die Präparate staubdicht und Volumenvermindert verpackt.
  • Die Sockel werden als Kehricht entsorgt, die Präparate als Sonderabfall verpackt einer entsprechenden Entsorgungsfirma übergeben.


Wir verrechnen Ihnen unsere Arbeitszeit, den normalen Abfall (-.45 CHF / kg), und den Sonderabfall (8.- CHF / kg)
Dies ergibt bei einer durchschnittlichen Sammlung (Präparate vom Kleinvogel bis zum Fuchspräparat) Entsorgungskosten von ca. 7.- bis 12.- CHF pro Kg Präparate (ohne Transportkosten). Bitte nehmen Sie bei einem Entscheid, Präparate zu entsorgen frühzeitig mit uns Kontakt auf, um Details wie Transport, Verpackung, Anlieferung/Abholung etc. zu klären.

Bitte beachten Sie:
Tierpräparate können als Belege wertvoll sein und sogar einen kulturhistorischen Wert haben. Bei der Entsorgung eines Präparate sollte man sich bewusst sein, dass bei einer entsprechenden Neubeschaffung hohe Kosten entstehen und allenfalls die Tierart gar nicht mehr beschafft werden kann (Artenschutz,Handelseinschränkungen, Artbestand ist stark rückläufig oder sogar aussterbend usw). Ausserdem können belastete (auch stark belastete!) Präparate z.B. unter Glas-/Plexiglashauben oder in Vitrinen weiterhin gefahrlos eingesetzt werden.

Sehr gute Informationen bezüglich der Problematik finden Sie hier: „Schlussbericht Arsen in Tierpräparaten – Empfehlungen von Schulen – Umgangsempfehlungen für biozidbelastete Tierpräprate in Schulen“ von Chemsuisse und in „Richtiger Umgang mit Tierpräparaten an Schulen“ von Verband Naturwissenschaftliche Präparation Schweiz (VNPS).

Fachgerechte Entsorgung von arsenbelasteten Präparaten

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